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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PEWAG Handels AG

1. Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) sind für alle Lieferungen und Leistungen der PEWAG Handels AG (nachfolgend "PEWAG" genannt) verbindlich. Sie gelten insbesondere auch bei abweichenden Bedingungen des Kunden, ausser PEWAG habe jenen Bedingungen schriftlich zugestimmt. Vereinbart PEWAG mit einem Kunden schriftlich individuelle Regelungen, die von diesen AGB abweichen, so gehen diese individuellen Regelungen den AGB vor. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird der übrige Teil dieser Bedingungen davon nicht berührt. im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel, ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist. in gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.

2. Ort der Lieferung, Erfüllungsort: Erfüllungsort ist Rain. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Mit der Lieferung ab Lager gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.

3. Transport, Verpackung: PEWAG verpackt die Lieferung und organisiert deren Transport. PEWAG übernimmt dafür keinerlei Haftung. Sämtliche Kosten für Verpackung, Transport sind vom Kunden zu tragen. diese Kosten werden von PEWAG zusätzlich in Rechnung gestellt. LSVA-Zuschlag sowie Tauschgebindegebühren hat in jedem Fall der Kunde zu tragen. Für die Versicherung der Lieferung ab dem Zeitpunkt der Lieferung ab Lager ist alleine der Kunde verantwortlich.

4. Zeitpunkt der Lieferung: die Angabe der voraussichtlichen Lieferfrist erfolgt unverbindlich. für die Einhaltung der Lieferfrist trägt PEWAG bestmöglich Sorge. Eine allfällige Verspätung der Lieferung gibt dem Kunden weder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag noch Anspruch auf Ersatz direkter oder indirekter Schäden, mittelbarer Schäden, Folgeschäden, Reflexschäden oder entgangenem Gewinn.

5. Preise: die offerierten Preise gelten nur für die jeweiligen Qualitäten, Mengen und Anzahl Lieferungen. Die Preise von PEWAG sind freibleibend. Bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse vor der Lieferung kann PEWAG die Preise anpassen. Die Preise verstehen sich in CHF und soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ab Lager, excl MWST und excl. allfälliger Steuern, Verpackung, Transport, Versicherung, Bewilligungen, LSVA, etc.

6. Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt: Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen am Domizil von PEWAG ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren und dergleichen zu leisten. Ist nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen innert 30 Tagen rein netto zu zahlen. Davon ausgenommen sind Geschäfte mit Vorauskasse.
Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, so wird ab der 2. Mahnung ein Verzugszins von 5% fällig. Muss die Betreibung angedroht werden, wird zusätzlich eine Mahngebühr von CHF 20.00 zur Zahlung fällig. PEWAG kann Forderungen an Inkasso-Gesellschaften abtreten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt PEWAG Eigentümerin der gesamten Lieferung.

7. Gewährleistung / Haftung: Der Kunde hat die Lieferung umgehend nach Erhalt zu prüfen. Beanstandungen haben spätestens innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Lieferung zu erfolgen. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Lieferung.

Sollten während der Gewährleistungsfrist an der Lieferung Mängel auftreten, so hat der Kunde Anspruch auf Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Teile der Lieferung. Es steht im alleinigen Ermessen von PEWAG, ob mangelhafte Teile repariert oder ersetzt werden. Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung sind weitergehende Ansprüche des Kunden ausgeschlossen, d.h. der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, den Bertrag zu wandeln, einen Minderwert zu verlangen oder Schadenersatz geltend zu machen.

Das mangelhafte Produkt ist PEWAG immer komplett zu zustellen, nicht nur einzelne Teile davon. Die Kosten für die Lieferung gehen zu Lasten des Kunden.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen:
-> wenn die Montagevorschriften und/oder die Betriebsanleitung nicht vollumfänglich eingehalten werden
-> wenn der Kunde oder Dritte ohne die schriftliche Zustimmung von PEWAG an der Lieferung selbst Veränderungen oder Reparaturen vornehmen
-> bei Mängeln aufgrund natürlichen Verschleisses
-> bei Mängeln aufgrund unsachgemässer Behandlung, Lagerung oder Aufstellung
-> bei Mängeln, die aufgrund höherer Gewalt entstehen

Wegen Verletzung anderer vertraglicher oder ausservertraglicher Pflichten haftet PEWAG ausschliesslich für den nachgewiesenen, direkten Schaden, sofern dieser von PEWAG absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist. Für leichte Fahrlässigkeit übernimmt PEWAG keinerlei Haftung. PEWAG haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reflexschäden oder entgangenem Gewinn.

8. Retoursendung: Retoursendungen von Standardartikeln sind nur mit vorgängiger Zustimmung von PEWAG möglich. Die Artikel müssen in einwandfreiem Zustand und originalverpackt sein und müssen bei PEWAG bezogen worden sein. Für die Umtriebe werden 20% des Warenwerts, mindestens jedoch CHF 100.00, berechnet und direkt von der Gutschrift abgezogen. Sonderanfertigungen und Artikel, die nicht mehr im Angebot sind, werden nicht zurückgenommen.

9. Urheber-, Patent-, Design- und Markenrecht: Marken, Zeichnungen und Projekte von PEWAG, die immaterialgüterrechtlich geschützt sind, bleiben im Eigentum von PEWAG. Es ist nicht gestattet, diese ohne die schriftliche Genehmigung von PEWAG zu reproduzieren, zu verwenden oder Dritten weiterzugeben. Die Kunden sind verpflichtet, die marken-, patent-, design- und urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Es ist ihnen insbesondere untersagt Marken und Bildmaterial von PEWAG bzw. von deren Zulieferern ohne schriftliche Genehmigung zu verwenden.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand: Das Vertragsverhältnis zwischen PEWAG und dem Kunden untersteht schweizerischem Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 6003 Luzern.